Die Entstehung der Königlich-Preußischen-Eisenbahn-Verwaltung (kurz: KPEV) ist zurückzuführen auf Bismarcks Idee einer Reichseisenbahn. Hintergrund für diese Gedanken waren wie so oft militärische Vorteile, die man in einer Eisenbahn vermutete, die dem Reich direkt unterstand.
Argumentiert wurde weiterhin mit den geringeren Kosten, die eine zentrale Verwaltung gegenüber den vielen kleinen Gesellschaften hatte. Ebenso sollten organisatorische Probleme (Fahrpläne etc.) leichter gelöst werden können.
Gegenwehr erhielt Bismarck jedoch von den anderen Ländern, die dem deutschen Reich angehörten. Sie befürchteten eine zu große Einflußnahme Preußens auf ihre Eisenbahnen. Die anderen Länder gingen dazu über die Bahnen innerhalb ihrer Grenzen zu verstaatlichen. In dieser Zeit entstand der Begriff der Länderbahnen.
Bismarck versuchte mehrfach Gesetzentwürfe für die "Reichseisenbahn" im Kabinett einzubringen, scheiterte jedoch ebenso oft. Im Jahre 1878 wurde der bisherige Leiter des Reichseisenbahnamtes Maybach zum Reichseisenbahnminister ernannt. Die Verstaatlichung der bisher privaten Eisenbahngesellschaften nahm nun im preußischen Reichsgebiet seinen Lauf. Auch in der Region wurden die privaten Eisenbahngesellschaften von der KPEV übernommen:
Übernahme der Gesellschaften durch die KPEV:
Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft (01.09.1882)
Rheinische-Eisenbahn-Gesellschaft (01.01.1886)
Aachen-Jülicher-Eisenbahn-Gesellschaft (1887)
Aachen-Maastrichter-Eisenbahn-Gesellschaft (1898)
Nachdem die KPEV die Herrschaft über die Eisenbahnen Preussens übernommen hatte kam es nicht mehr wie in den Jahren vorher zu extensiven Neubauten von Strecken. Vielmehr wurde unter der KPEV nur noch bereits begonnene Strecken beendet und Lücken im Netz geschlossen.
Streckenbau der KPEV in der Region:
- Aachen (Rothe Erde)-Roetgen (1885)
- Stolberg-Walheim (1889)
- Lindern - Heinsberg (1890)
- Alsdorf-Herzogenrath (1891)
- Verbindung Kohlscheid-Morsbach (1892)
- Düren-Heimbach (1903)
- Jülich-Linnich-Dalheim (1911)
Neben den Strecken als solche wurden nun auch Änderungen im Umfeld der Bahnstrecken vorgenommen. Bis zur Verstaatlichung der Eisenbahnen waren die einzelnen Gesellschaften stets darauf bedacht die Gleise anderer Gesellschaften entweder mittels Brücken oder Unterführungen zu kreuzen um keine Trassengebühren an die Konkurrenz zahlen zu müssen.
Mit der Verstaatlichung waren solche Gedanken hinfällig. So konnten nun Veränderungen an den Kreuzungen vorgenommen werden, die zur Vereinfachung des Betriebes führten (siehe auch Verbindungskurve Mariadorf). Weitere Baumaßnahmen betrafen bestehende Strecken, die nun überholt, bzw. verbessert wurden.
Sonstige Baumaßnahmen der KPEV in der Region:
- Neubau des Stolberger Hbf. (1888)
- Bau des Moltkebahnhofes in Aachen (1892)
- Neuer Bahndamm zwischen Aachen Hbf. und Rothe-Erde (1892)
- Bau des Betriebswerkes Aachen-Marschiertorbahnhof (1902)
- Bau des Aachener Hauptbahnhofes (1905)
- Neue Trassenführung zwischen Aachen Hbf. und Aachen-West (1905-1910)
- Neubau des Bahnhofes Aachen-West(1910)
- Umbau des Güterbahnhofes Merkstein/Nordstern (1913)
- Bau des Ausbesserungswerkes in Jülich (1914-1918)
Kleinbahnen waren nicht der Verstaatlichung unterworfen, da sie scheinbar für die Regierung ein zu geringes Potenzial hatten. Um Rechtssicherheit zu schaffen wurde im Jahre 1892 ein Gesetz erlassen, das klarstellte, daß Kleinbahnen mit geringer Bedeutung nicht der KPEV unterliegen. Allerdings wurde durch strenge Auflagen dafür gesorgt, daß sich die Kleinbahnnetze sich nicht zu sehr ausprägten.
Im ersten Weltkrieg wurde die Eisenbahn zum ersten Mal strategisch in der Kriegsführung eingesetzt. Als Ergebnis daraus schloß die Eisenbahnverwaltung, daß es zwingend erforderlich sei, ein einheitliches Wagenmaterial für den gesamten preußischen Bereich zu schaffen. Leider sollte dies nicht der letzte Kriegseinsatz der Eisenbahn bleiben...
Der Krieg hatte die Eisenbahnen um Jahre zurückgeworfen. Große Teile des Fahrzeugparks war nicht mehr betriebsbereit, große Teile des Schienennetzes zerstört. Nach dem Kreig mußte ein Teil der noch betriebsgereiten Fahrzeuge an die ehemaligen Kriegsgegner als Reparationzahlungen überstellt werden.