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Deutsche Reichsbahn
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft


Erst nach mehr als vierzig Jahren konnten Bismarcks Pläne einer Eisenbahngesellschaft für das gesamte Reich verwirklicht werden. Im Jahr 1920 wurden alle Länderbahnen in die Deutsche Reichsbahn (kurz: DR) übernommen. Die DR war ein dem Reich unterstelltes öffentliches Verkehrsunternehmen. Grundlage für die Bildung der DR war die 1919 aufgestellte Weimarer Verfassung die in Artikel 89.

Artikel 89 der Weimarer Verfassung:

Aufgabe des Reichs ist es, die dem allgemeinen Verkehre dienenden Eisenbahnen in sein Eigentum zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten. Die Rechte der Länder, Privateisenbahnen zu erwerben sind auf Verlangen dem Reiche zu übertragen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund hatte die Reichsregierung nun die gesamte Handlungsfreiheit über die Eisenbahnen im Deutschen Reich.

Im Jahr 1924 war jedoch vorläufig das Ende der DR gekommen. Die DR wurde mittels des Reichsbahngesetzes vom 30.08.1924 in die finanziell selbständige Deutsche-Reichsbahn-Gesellschaft (kurz DRG) umgewandelt, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handeln hatte. Eigentümer der Gesellschaft blieb das Deutsche Reich.

Interessant ist, daß die neu gegründete Gesellschaft die Reparationszahlungen der bisherigen DR übernehmen mußte. Die Reparationszahlungen wurden als Hypothek in Höhe von 11 Milliarden Goldmark gegenüber der Reparationskommission ausgegeben. Belastet wurden die bisherigen und alle zukünftigen Grundstücke der DRG.

Nach dem Machtantritt Hitlers wurde die DRG um eine Funktion erweitert. Um Hitlers Autobahnbau zu koordinieren wurde die Reichsautobahn-Gesellschaft gegründet, die der DRG unterstellt wurde.

Die DRG hatte allerdings wiederum nur kurze Zeit Bestand. Im Jahre 1937 wurde im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Reichsbahn" vom 10.02.1937 die neuerliche Umbenennung der DRG in die Deutsche Reichsbahn angeordnet.

Mit diesem Tag ging die DRG wieder direkt in Reichseigentum über. Die Hauptverwaltung wurden dem Reichsverkehrsministerium unterstellt. Die Dienststellen der DRG wurden zu Reichsbehörden. An der Spitze der Reichsbahn stand nun der Reichsverkehrsminister.

Nochmals festgestellt und explizit dargestellt wurde die neue Form der Deutschen Reichsbahn im Reichsbahngesetz vom 04.07.1939.

Das schwärzeste Kapitel der deutschen Eisenbahngeschichte begann ebenfalls im Jahr 1939 durch ihre Rolle im zweiten Weltkrieg. Die Eisenbahn diente der direkten Kriegsführung als Transportmedium. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde die Eisenbahn auch als Waffe eingesetzt. Krupp baute das schwere Eisenbahngeschütz Dora, daß wohl an Gewicht und Ausmaßen nicht zu überbieten war und nur durch spezielle Züge zu transportieren war.

Unbeachtet blieb oft die Rolle der Eisenbahnen bei der Judenvernichtung. Es waren die Eisenbahnen, die Juden vom gesamten Reichsgebiet in die Konzentrationslager verfrachteten. Wobei dieser Ausdruck wohl noch viel zu harmlos für die herrschenden Umstände war...

Im Kriegsverlauf wurden die Eisenbahnanlagen fast vollständig zerstört. Die Alliierten Truppen suchten die Strecken und Bahnhöfe als geeignete Ziele aus um die Infrastruktur des Landes niederzulegen. Weitere große Schäden wurden durch deutsche Truppen angerichtet, die auf dem Rückzug z.T. Tunnel und Brücken sprengten um den Alliierten den Vormarsch zu erschweren.

Am Ende des Krieges gab es so gut wie keine funktionierende Eisenbahn in Deutschland.

Die DR und DRG hatten fast keine Auswirkung auf die Infrastruktur der Region. Als einzige Bautätigkeiten sind mir der Bau des Bahnhofes Merkstein (1930), des Bahnhofes Eilendorf (1920) und die Erneuerung der Indebrücke bei Eschweiler-Aue (für die Stolberg-Jülicher Strecke) bekannt.

Zu Beginn der DR war scheinbar das Augenmerk auf die Wiederherstellung der Schäden aus dem 1. Weltkrieg gerichtet. Das Ende der Reichsbahn gestaltete sich als Bestandteil der Kriegsmaschinerie, an der sie dann auch zu Grunde ging.


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